Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro gehen und dort eine Künstlernameneintragung beantragen!
Allerdings musst Du wie vorher schon gesagt wurde beweisen können das Deine Person mit dem von Dir gewünschten Künstlernamen erkannt wird.
Das geht je nach Einwohnermeldeamt/Sachbearbeiter zum beispiel so das Du den Sachbearbeiter etwa 10 Telefonnummern auf Deine Kosten anrufen lässt und dieser fragt dann jene die ans Telefon gehen nach deinen Namen (Künstlernamen) und wenn die Antworten befriedigend sind so trägt er es ein.
Wie gesagt kommt sehr auf das Amt/den Sachbearbeiter an was dort als ausreichender Beweis gilt, bei manchen musst Du wirklich Zeitungsausschnitte etc. mitbringen oder mehrere Notariell Beglaubigte das Du unter diesem Namen "bekannt" bist!
Gab glaub ich auch mal einen Fall wo das Gewohnheitsrecht zum zuge kam, als die Familie einen nicht beim normalen "bürgerlichen" Namen riefen sondern ständig beim Spitznamen/Künstlernamen!
Also am besten beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro nachfragen, eine allgemein gültige Antwort ist bei dieser Sache schwer da jede Kommune/Bundesland da zum teil eigene Vorstellungen von hat, wie solche Anträge bewiesen werden müssen!