Frage:
Darf man die 1. und 2. Strophe der Deutschen Nationalhymne wirklich nicht mehr singen?
Andreas
2006-06-30 03:00:28 UTC
Darf man die 1. und 2. Strophe der Deutschen Nationalhymne wirklich nicht mehr singen?
Drei antworten:
2006-07-03 05:41:03 UTC
Ach Melanie, es heißt:

"Hättest du geschwiegen - du wärst ein Philosoph geblieben"
gummibaer37
2006-07-01 21:07:19 UTC
Zumindest nicht in der Öffentlichkeit und bei offiziellen Anlässen. Es ist nicht verboten, die 1. und 2. Strophe zu singen. Aber nur die 3. Strophe ist die Nationalhymne.
melanie.krieger
2006-06-30 10:17:38 UTC
Ja, die 1. und die 2. Strophe der Deutschen Nationalhymne sind wirklich verboten.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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