Frage:
kann mein chef mir kündigen wenn ich krank geschrieben bin?
bambischnecke155
2006-07-01 01:13:39 UTC
kann mein chef mir kündigen wenn ich krank geschrieben bin?
Vierzehn antworten:
silvie462000
2006-07-01 01:19:27 UTC
im allgemeinen nein! höchstens danach aber auch nur wenn er einen guten grund hat oder irgendwas vorgefallen ist. es sei den du bist in der probezeit.
2006-07-05 12:10:26 UTC
Ja... innerhalb der Probezeit sowieso jederzeit und danach einfach fristgerecht lt. Arbeitsvertrag.. und es wird keiner sagen, dasses an der Krankheit liegt.. das wird mit anderen Dingen begründet.. ist meine Erfahrung
2006-07-02 11:03:19 UTC
kommt auch auf den grund an
jojo run
2006-07-01 18:08:30 UTC
In Deutschland NEIN, aber in Amerika kannst du gekündigt werden obwohl du krank geschreiebn bist!! Also bleib in Deutschland :-)
2006-07-01 15:42:07 UTC
Nein, das geht auf keinen Fall!! Hat er es trotzdem gemacht, so kann man juristisch gegen ihn vorgehen. Dies ist das selbe, als wäre eine Frau schwanger. Diese darf man nämlich auch nicht entlassen....
Malboroman
2006-07-01 13:17:41 UTC
Ja ist mir Passiert,nach zwei Jahren ...war nur 3 Wochen Krank,dass doofe dabei ist ich habe dass Unternehmen nicht Verklagt.Also immer auf den Hut sein....
Maren
2006-07-01 09:57:24 UTC
so weit ich weiss kann er das, aber erst nach ein paar Instanzen wie z.b. den medizinischen Dienst. Der arbeitet für die Krankenkasse als unabhängiger Gutachter, der begutachtet ob du schwänzt oder krank bist. Wenn die sagen dass du krank bist (und das länger als 6 Wochen) ist der Arbeitgeber berechtigt dir zu kündigen.



Ich hoffe du behälst deine Stelle!!! Wende dich selbstständig an deine Krankenkasse und den Med. Dienst
Kingkrach
2006-07-01 09:39:58 UTC
muss dich wohl enttäuschen das kann er!!!!!
johnifocus
2006-07-01 09:17:58 UTC
darf er eigentlich nicht außer wenn er dich nicht wegen der Krankheit kündigen will
fantasine
2006-07-01 08:28:19 UTC
ja kann er.





Das KSchG schützt den Arbeitnehmer entgegen einer weitverbreiteten Ansicht mitnichten vor einer Kündigung, die während einer Krankheit ausgesprochen wird.



Umgekehrt gilt: Die Krankheit des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Grund für eine Kündigung durch den Arbeitgeber sein.



Wann kann Ihr Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?



Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):



1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".



2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.



3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.



Wie gesagt müssen diese drei Voraussetzungen allesamt vorliegen. Fehlt auch nur eine, ist die Kündigung unwirksam.
i.c.wiener
2006-07-01 08:26:54 UTC
Schau in Deinen Vertrag. Wenn Du Dich in der Probezeit befindest, kann er Dich ohne Angaben von Gründen fristlos entlassen - aber auch nach Ablauf dieser Frist kannst Du Deinen Job verlieren, wenn Du "zu lange" krank geschreiben bist. Ist KEINE Seltenheit.



Im Zweifelsfall: Betriebsrat / Berufsgenossenschaft fragen und gegebenenfalls einen Anwalt nehmen, um noch eine Dir eventuell zustehende Abfindung / Restlöhne zu erhalten.
genau_daneben_denken
2006-07-01 08:24:59 UTC
Nein.



Es sei denn, du wärest sehr oft und sehr lange krank.

Eine so begründete Kündigung ist aber dennoch schwer durchsetzbar.



Deine Krankheit schützt jedoch keinesfalls deinen Griff in die Portokasse.
Curleysue
2006-07-01 08:24:59 UTC
Wenn Du noch in der Probe-zeit bist, jederzeit und er müsste es nicht einmal begründen! Bist Du es nicht mehr, kann er Dich kündigen wenn er einen Krankenschein verlangt und Du keinen vor weißen kannst. Jedoch ist auch dies nicht so leicht für Ihn. Ich würde jedoch jedem empfehlen einen Krankenschein vorzulegen. Meiner Schwester ist es mal passiert, dass sie zwar einen Krankenschein vor weißen konnte, ihr Chef bestand jedoch darauf, dass sie zu einem Betriebsarzt geht um sicher zu sein dass sie wirklich krank ist!

Er hat also schon Möglichkeiten, aber Du hast sie auch. Du musst nur wirklich krank sein oder clever! :-)

Liebe Grüße, Curley!
tirreg
2006-07-01 08:21:30 UTC
Ja das geht.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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