Tja, bei dem Anspruch, Rechtssicherheit im Straßenverkehr zu schaffen, meinten es einige Behörden zu gut.
Gestern kam dazu ein Beitrag auf SternTV, möglicherweise resultiert auch daraus dieser Thread hier. Auf der Internetseite der Sendung wurden dann angebliche Beispiele für den Schilderwald gezeigt, die mich allerdings sehr enttäuschten. Die Beispiele waren entweder nicht aus Deutschland oder eben nicht treffend.
In der Sendung wurde eine Kombination von Parkplatzschild mit zwei Zusatzzeichen sowie einem Verweis zu einem Supermarkt gezeigt.
Schlechtes Beispiel. Zwei Zusatzzeichen (zeitl. Begrenzung + Parkscheinanordnung) werden ja noch wohl zu verkraften sein; und die Supermarktwerbung ist rechtswidrig, da kann die Behörde nichts dafür.
Anderes Beispiel: "30- Zone- Ende" (274.2) + Streckenverbot "30 km/h". Was auf den ersten Blick witzig aussieht, ist verwaltungsrechtlich völlig ok, da ein Streckenverbot einen ganz anderen Charakter als eine Zone hat.
Schade, daß nicht richtig recherchiert wurde, da hätte es schönere Beispiele gegeben.
Übrigens, ein Kreisverkehr muß in Deutschland mit Z 215 (Kreisverkehr) UND 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert sein, da das erste Zeichen (wie alle Zeichen dieses Charakters (rund, blau, weiße Pfeile)) keine vorfahrtregelnde Wirkung entfalten.
Die Straßenmeistereien sind im Übrigen dankbar für Hinweise aus der Bevölkerung, wo Verkehrszeichen sinnentstellend oder überflüssig sind.
Bevor man die Mitarbeiter dort aber mit überflüssigen Telefonanfragen überhäuft, sollte man a) überprüfen, ob das Schild tatsächlich überflüssig ist (Alternative) und b) ob es vielleicht zwingende rechtliche Gründe für dieses Verkehrszeichen gibt, indem man jemanden fragt, der sich damit auskennt (Internetforen sind da eine gute Hilfe).
mfG
Kwazulu